Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silverback Content e.U., FN 565579i.
Letztes Update · 18.09.2021
1 · Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Silverback Content e.U.) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kund:in) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (unabhängig vom Vertragstyp) und der Anbahnung desselben sowie gegenüber unternehmerischen Kund:innen auch für alle hinkünftigen Geschäfte und deren Anbahnung, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird.
Wird in einzelnen Bestimmungen dieser AGB der Begriff „unternehmerischer Kund:in" verwendet, so gilt die betreffende Bestimmung nur für solche Kund:innen, die nicht Verbraucher:innen im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (kurz KSchG) sind. Umgekehrt gelten Bestimmungen, in welchen auf Verbraucher:innen Bezug genommen wird, nur für solche Kund:innen, die Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG sind. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen oder Formblätter der/des Kund:in werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob wir diese kannten oder nicht oder ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen haben oder nicht.
Gegenüber unternehmerischen Kund:innen gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die auf unserer Homepage (www.silverback-content.com) abrufbar ist.
2 · Angebot & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden; Auskünfte, Lösungsvorschläge, Beschreibungen, Proben, Muster etc. von uns sind ebenso ohne Gewähr. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer sonstigen auf den Vertragsabschluss gerichteten verbindlichen Erklärung von uns oder mit der Durchführung der Leistung zustande.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kund:innen erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Vorschläge der/des unternehmerischen Kund:in zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes stellen ein ihn bindendes Angebot dar, wenn sie die Ware oder Leistung bestimmt genug beschreiben. Die/Der unternehmerische Kund:in ist an ein solches Angebot mindestens 14 Tage gebunden.
Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung der/des Kund:in ab, so gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die/der Kund:in ihr nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt. Erweist sich eine Überschreitung von mehr als 15 % unvermeidlich, werden wir die/den Kund:in informieren. Überschreitungen bis 15 % gelten als akzeptiert.
Hat die/der Kund:in uns zu einer Konzepterstellung vor Abschluss des Hauptvertrages eingeladen, kommt dadurch ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag") zu Stande. Für die präsentierten Ideen haben wir ein ausschließliches Nutzungsrecht.
3 · Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen und gelten für den Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes.
Unsere Leistungen werden stets entgeltlich erbracht. Wurde für eine Leistung kein Preis vereinbart, so haben wir Anspruch auf angemessenes Entgelt auf Basis des tatsächlichen Sach- und Zeitaufwands.
Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nächtigungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen sowie sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten der/des unternehmerischen Kund:in.
Für von uns während der Normalarbeitszeit erbrachte Leistungen stehen uns die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. Nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen werden in Einheiten von 15 Minuten erfasst. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.
Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen eingetreten sind.
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart.
4 · Beigestellte Geräte oder Materialien
Von der/dem Kund:in beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung oder einer sonstigen Haftung von uns.
Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung der/des Kund:in, alle dadurch entstandenen Schäden und Kosten gehen zu Lasten der/des Kund:in.
5 · Zahlung
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Monatsende. Wir haben das Recht, Anzahlungen oder Teilzahlungen zu verrechnen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen.
Wird über das Vermögen der/des Kund:in ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist die Insolvenzmasse hinsichtlich sämtlicher von uns zu erbringender Leistungen zur Vorausleistung verpflichtet.
Werden gegen eine von uns gelegte Rechnung binnen vier Wochen keine begründeten Einwendungen schriftlich erhoben, gilt diese als genehmigt.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu überweisen. Bei verschuldetem Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Unternehmer:innen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a., gegenüber Verbraucher:innen 5 % p. a.
Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Leistungen auszusetzen oder die (teilweise) Auflösung des Vertrages zu begehren.
Für zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich die/der Kund:in zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von bis zu € 40,00.
Die/Der Kund:in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6 · Bonitätsprüfung
Die/Der Kund:in erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass unsererseits eine Anfrage an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände erfolgen kann. Im Fall seines Zahlungsverzuges können Name, Anschrift, Beruf, offene Salden und Mahndaten an die Warenkreditevidenz übermittelt werden.
7 · Mitwirkungspflichten der/des Kund:in
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kund:in alle technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Die/Der Kund:in ist verpflichtet, uns alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
Die/Der Kund:in sichert zu, dass alle übergebenen Softwareprodukte und Datenträger keine Viren oder ähnliche schädliche Programme enthalten.
Die/Der Kund:in hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
Der/Dem Kund:in stehen für die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten keine Entgeltansprüche zu.
8 · Leistungsausführung
Der/Dem Kund:in zumutbare Änderungen bzw. Abweichungen von der von uns zu erbringenden Leistung gelten als vorweg genehmigt.
Kommt es nach Auftragserteilung zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Begehrt der Kund:in nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar, welche unsere Zustimmung benötigt und das Entgelt entsprechend erhöht.
9 · Leistungsfristen und Termine
Ist kein genauer Zeitpunkt/Zeitraum vereinbart, gilt eine Erfüllung binnen angemessener, mindestens 14-tägiger Frist als vereinbart.
Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer Verzögerung unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen um jenen Zeitraum, während dessen das Ereignis andauert.
Unternehmerischen Kund:innen gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht der/dem Kund:in ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zu.
10 · Leistungsumfang
Grundlage für unsere Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung. Sollte keine Leistungsbeschreibung erfolgen, gilt der Leistungsumfang laut schriftlichem Angebot.
Später auftretende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Wir legen für die gewünschten Änderungen ein Zusatzangebot, welches schriftlich bestätigt werden muss.
Wir sind berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, uns der Unterstützung Dritter zu bedienen oder die Leistungen zu substituieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen es sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Wir haften nicht dafür, dass die beauftragten Werbeanzeigen und Werbeauftritte jederzeit abrufbar sind.
Eine rechtliche Überprüfung auf Gesetzeskonformität ist nicht Teil des Auftrages und obliegt ausschließlich der/dem Kund:in.
11 · Annahmeverzug
Die/Der Kund:in gerät in Annahmeverzug, wenn er länger als 2 Wochen die Annahme verweigert oder im Verzug mit Vorleistungen ist und trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der Umstände sorgt.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens verlangen.
12 · Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten oder sonst übergebenen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Vor vollständiger Bezahlung unserer Ansprüche ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist der/dem Kund:in untersagt.
Gerät die/der Kund:in in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
13 · Schutzrechte Dritter
Bringt der Kund:in geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen.
Die/Der Kund:in hat bereitgestellte oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
14 · Unser geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Texte, Bilder, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die/Der Kund:in erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht lizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die Arbeitsergebnisse zum eigenen Gebrauch zu nutzen.
Die Verwendung der Arbeitsergebnisse außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung einschließlich auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die/Der Kund:in verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
15 · Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kund:innen ein Jahr ab Übergabe.
Voraussetzung für eine allfällige Mängelbehebung ist, dass die/der Kund:in den Mangel schriftlich beschreibt, erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellt und kein Eingriff durch die/den Kund:in oder einem ihm zuzurechnenden Dritten erfolgt ist.
Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kund:in bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übergabe, an uns schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- Technische Anlagen/Betriebsmittel der/des Kund:in nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder nicht kompatibel;
- ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung durch die/den Kund:in oder nicht von uns autorisierte Dritte;
- Nichtbefolgen von Anleitungen;
- Verstöße gegen die die/den Kund:in treffenden Mitwirkungs-, Unterstützungs- und sonstigen Pflichten;
- Fälle höherer Gewalt sowie alle sonstigen Ursachen außerhalb unseres Einflussbereiches.
16 · Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Schlechterfüllung etc. haften wir für Schäden gegenüber unternehmerischen Kund:innen nur dann, wenn uns Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Ausgenommen davon ist die nach dem Gesetz nicht abdingbare Haftung, insbesondere für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gegenüber Verbraucher:innen gilt Punkt 16.1 mit der Einschränkung, dass unsere Haftung lediglich bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
Gegenüber unternehmerischen Kund:innen ist die Haftung beschränkt mit dem Nettoauftragswert, maximal jedoch dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit oder Unfall des Referenten oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder Ersatz für entstandenen Aufwand.
17 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Kund:in, gemeinsam eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
18 · Allgemeines
Soweit der vorliegende Vertrag keine Regelung enthält, ist ausschließlich materielles österreichisches Sachrecht unter Ausschluss nationaler und internationaler Verweisungsnormen anwendbar.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Linz.
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher:innen mit Wohnsitz im Inland ist das Gericht, in dessen Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben.
Die/Der Kund:in erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet, überlassen oder übermittelt werden, als dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig, zweckmäßig oder gesetzlich vorgesehen ist.
Wir sind berechtigt, die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit der/dem Kund:in aktiv als Referenz zu verwenden und insbesondere auf der eigenen Webseite als Hyperlink bereitzustellen.